Wettkampfbestimmungen und Organisationsrichtlinien

Mit der Anmeldung zum 28. Glocknerkönig am 1. Juni 2025  erklärst du (= der/die Teilnehmer/in) dein Einverständnis mit den hier aufgelisteten Wettkampfbestimmungen und Organisationsrichtlinien:

  • Du bestätigst, dass ärztlicherseits keine Einwände gegen deine Teilnahme bestehen und dein Trainings- und Gesundheitszustand den Anforderungen des Wettkampfes entsprechen. Du bist über die mit dem Wettkampf verbundenen gesundheitlichen und sonstigen Gefahren und Umstände informiert und bestätigst ausdrücklich, auf eigene Verantwortung und Risiko an der Veranstaltung teilzunehmen.

  • Du versicherst gleichzeitig, dass keinerlei Rechtsansprüche und Forderungen an den Veranstalter, dessen Mitarbeiter sowie Vereine, alle betroffenen Gemeinden und sonstige Personen und Körperschaften gestellt werden, soweit nicht Haftpflicht-Versicherungsansprüche bestehen.

  • Du erklärst dich mit einer evtl. medizinischen Behandlung einverstanden.

  • Es sind keinerlei Regressansprüche bei höherer Gewalt, Verlegung, Streckenverkürzung oder Ausfall möglich.

  • Nach Anmeldung besteht kein Rücktrittsrecht. Eine Stornierung deiner Anmeldung ist nicht möglich, das Startgeld kann nicht zurückgezahlt werden. Ausgenommen ist die Nichtannahme der Meldung durch den Veranstalter

  • Die Starterinformation im Starterkuvert ist von jedem Teilnehmer genau durchzulesen. Weiters sind alle Durchsagen vor, während und nach dem Rennen und die dort gegebenen Verhaltensmaßregeln zu befolgen.

  • Dir ist bewusst, dass während der gesamten Veranstaltung die österreichische Straßenverkehrsordnung (STVO) einzuhalten ist.

  • Die Großglockner Hochalpenstraße ist im Bereich Kassenstelle Ferleiten bis Fuscher Törl für den Autoverkehr gesperrt. Es können sich jedoch Fahrzeuge des Organisationskomittees, von Einsatzorganisationen oder der Presse auf der Strecke befinden. Außerdem ist mit talwärtsfahrenden Radfahrern zu rechnen. Es gilt auf der gesamten Rennstrecke Rechtsfahrpflicht!

  • Den Anweisungen der Funktionäre und Ärzte ist Folge zu leisten.

  • Es besteht Helmpflicht.

  • Es sind keine E-Bikes zugelassen, Teilnehmer mit einem E-Bike werden auf der Stelle disqualifiziert und aus dem Rennen genommen. In diesem Fall kann das Nenngeld nicht retourniert werden.

  • Ca. 200m nach dem Start (Classic + Ultra) gibt es bei einer Unterführung eine Engstelle. Das Rennleitungsauto wird das Rennen erst NACH der Unterführung freigeben. 

  • Jede/r Teilnehmer/in muss eine bei einer in Österreich zugelassenen Versicherungsanstalt abgeschlossene Individualversicherung, welche die gesetzliche Haftpflicht für Personen- und Sachschäden einschließlich einer zutreffenden Krankenversicherung umfasst, in einer für solche Veranstaltungen angemessenen Höhe verfügen. 

  • Das Rennleitungsauto darf NICHT überholt werden (Konsequenz: Disqualifikation).

  • Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für den Inhalt der Kleidersäcke, weder bei Beschädigung noch Verlust. Keinesfalls Wertgegenstände in die Säcke geben.

  • Die Teilnahme am Glocknerkönig endet für den Teilnehmer mit dem Verlassen des Zielgeländes am Fuscher Törl (Classic) bzw. auf der Edelweißspitze (Ultra) sowie mit der vorzeitigen Aufgabe des Rennens.

  • Du erklärst dich damit einverstanden, dass die von dir übermittelten Daten erfasst und unter anderem für Rundschreiben und der Zusendung von Ausschreibungen und Werbung verwendet werden. Es gilt das jederzeitige Widerrufsrecht. 

  • Deine persönlichen Daten werden mit der Anmeldung an unsere Zeitmanagementfirma Datasport in der Schweiz übermittelt. Sowohl Datasport als auch der Glocknerkönig garantieren, dass diese Daten nicht an Dritte weitergegeben werden. Auf den Start- und Ergebnislisten werden lediglich dein Name, Jahrgang, Nation und ggf. dein Team publiziert.

  • Drogen und Doping sind verboten (unangemeldete Kontrollen sind möglich).

  • Vor der Teilnahme ist man sich mit der Rennstrecke, den Einrichtungen, der Ausrüstung und den zur Veranstaltung gehörenden Gebieten vertraut zu machen. Solltest du zu der Auffassung gelangen, dass ein Sicherheitsrisiko besteht, ist die Rennleitung unverzüglich darauf aufmerksam zu machen.

  • Bei minderjährigen TeilnehmerInnen bestätigt der Erziehungsberechtigte durch die Anmeldung die Wettkampfbestimmungen & Organisationsrichtlinien. Die Startunterlagen werden minderjährigen Personen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten ausgegeben.

  • Beim Glocknerkönig werden Foto- und Filmaufnahmen gemacht. Dieses Material wird zur Darstellung unserer Aktivitäten im Online- (Website, Social Media) und Printbereich (Pressearbeit, Folder etc.) veröffentlicht. Bitte informiere uns, wenn wir Bildmaterial von dir nicht veröffentlichen dürfen: glocknerkoenig@bruck-fusch.at 

  • Unser Partner Marathon-Photos.com erhält die Namen und E-Mail Adressen der Teilnehmer, damit im Nachgang an die Veranstaltung persönliche Bilder angeboten werden können. Dieser Datenverwendung kannst du direkt bei der Anmeldung widersprechen, um keine Fotos zugesandt zu bekommen. 

  • Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen der Anmeldung (=Vertrag) bzw. der Wettkampfbedingungen und Organisationsrichtlinien unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.